Unterstützung für die FASI
TÜV SÜD: Unterstützung Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Fragen Sie Ihre betriebliche Fachkraft für Arbeitssicherheit doch einmal nach den jüngsten Änderungen im deutschen Vorschriften- und Regelwerk zu Sicherheit und Gesundheit. Wahrscheinlich fällt die Antwort nicht ganz vollständig aus. Denn erstens gibt es stets neue Änderungen; und zweitens ergeht es Ihrem Arbeitssicherheitsbeauftragtem vielleicht wie vielen Kollegen in anderen Unternehmen: Die Beratungstätigkeit wird neben den eigentlichen Aufgaben im Betrieb erbracht, oft in Kombination mit weiteren Beauftragtenfunktionen. Das lässt meist wenig Zeit dafür, sich systematisch mit fachlichen Problemen zu befassen. Zum Beispiel mit Änderungen in staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerken.
Diese sollen übrigens den Ausgestaltungsspielraum für Arbeitgeber vergrößern. Aber genau das führt zu Unsicherheiten, mehr Dokumentationsaufwand und einer deutlich höheren Eigenverantwortung für Sie als Unternehmer, Führungskraft oder die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASI).
Zur wichtigsten Dokumentationsgrundlage für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz wird immer mehr die Gefährdungsbeurteilung. Um Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen wirklich rechtssicher erfassen, beurteilen und festlegen zu können, ist - auch zusätzlich zu Ihrer internen Fachkraft - die Einbeziehung externer Fachexperten empfehlenswert.
... und so sieht die Umsetzung aus:
Neben der Tätigkeit der betrieblichen FASI, die alle zeitintensiven Routineaufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz übernimmt, werden spezielle Fragestellungen und Entscheidungsvorlagen effektiv, rechtssicher und neutral durch einen Sicherheitsingenieur von TÜV SÜD bearbeitet. So zum Beispiel bei der Gefährdungsermittlung, der Beurteilung des Restrisikos und der Festlegung entsprechender Schutzmaßnamen.
Ihre Vorteile
- Sie können ihre Organisationsverantwortung wirtschaftlich umsetzen.
- Sie sparen Kosten und haben Rechtssicherheit.
- Wir erarbeiten für Sie die erforderlichen betrieblichen Sicherheitsunterlagen.
- Das Festlegen der Schutzstufen nach Gefahrstoff- oder Biostoffverordnung passiert mit fachkompetenter Unterstützung.
- Wir beraten sie kompetent hinsichtlich der Planung, Ausführung, Unterhaltung und Prüfung von Betriebsanlagen und Arbeitsmitteln.
- Wir schulen Ihre Führungskräfte zur Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz.
- Sie erhalten Unterstützung beim rechtssicheren Umgang mit den zuständigen Behörden und der Unfallversicherung.
- Wir beraten Sie zu Brand- und Explosionsschutz sowie zu Notfall- und Katastrophenschutzplanung.
- Interne Sicherheits-Audits decken Schwachstellen auf.

