REACH
„Ohne Daten kein Markt“
Registration, Evaluation & Authorisation and Ristriction of Chemicals" - REACH leicht gemacht
Am 01. Juni 2007 trat die neue EU-Chemikalienverordnung REACH in Kraft, mit der das europäische Chemikalienrecht grundlegend geändert wurde. Nun sind innerhalb bestimmter Fristen Registrierungen chemischer Stoffe bei der „Europäischen Agentur für chemische Stoffe“ (ECHA) vorzunehmen. Nicht registrierte Stoffe und Gemische (früher "Zubereitungen"), die solche enthalten, dürfen nach Ablauf der jeweiligen Fristen innerhalb der EU nicht mehr verwendet werden. Erstmals sind neben den Herstellern auch Importeure und Anwender von Stoffen und Gemischen direkt betroffen.
Das Motto von REACH „Ohne Daten kein Markt“ wirkt bedrohlich. Zudem treten schrittweise umfangreiche Verpflichtungen zur Kommunikation in der Lieferkette und zur ECHA in Kraft. Sicherheitsdatenblätter müssen sukzessive geändert werden.
| Nächste Schritte in der Neuordnung des europäischen Chemikalienrechts: |
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Das neue Regelwerk ist sehr komplex. Es enthält zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen. Die Anzahl der Hilfsmittel, die seitens der EU zur Umsetzung von REACH publiziert werden, wächst ständig. TÜV SÜD verfolgt kontinuierlich die Entwicklung und Bereitstellung der angekündigten Hilfsmittel sowie die Praxis der Umsetzung von REACH innerhalb der EU. Daraus leiten wir Handlungsempfehlungen mit der Zielsetzung ab, erforderliche Aktivitäten fristgerecht zu erledigen und unnötige Aktionen zu vermeiden.



