GHS
Neues System "Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen"
sieht für viele Beurteilungen, insbesondere komplexer Art (Toxikologie, Ökotoxikologie), explizit Expertenbeurteilungen vor.
Am 20. Januar 2009 trat das UN-System GHS "Globally Harmonized System of Classification and Labelling" mit der GHS-Verordnung der EU auch in Europa in Kraft.
Die Umstellung der Einstufung und Kennzeichnung auf GHS ist ein weiterer Teil der neuen europäischen Chemikalienpolitik. Die neue GHS-Verordnung löst das System der Einstufung und Kennzeichnung nach der Stoffrichtlinie und der Zubereitungsrichtlinie ab. Danach sind innerhalb bestimmter Fristen Stoffe und Gemische (vor GHS „Zubereitungen“) neu einzustufen und die Kennzeichnungen zu ändern.
Laut Verordnung gelten derzeit folgende Übergangsregelungen:
- Stoffe: 01. Dezember 2010
- Gemische: bis 01. Juni 2015
Ziel des GHS ist nicht nur eine Vereinheitlichung, sondern auch eine Harmonisierung bezüglich der bisher getrennten Regelungsbereiche Transport- und Gefahrgutrecht, Umgangsrecht, Arbeitsschutz, Umweltschutz und Verbraucherschutz. Die Umsetzung von GHS erfordert daher einen Systemansatz.
TÜV SÜD unterstützt Sie bei allen Schritten zur Umsetzung von GHS
TÜV SÜD ist Mitglied der Only Representative Organisation (ORO)


