EEG-Testierung
Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien
Mit dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG [ PDF 151 kB ]) vom 25. Oktober 2008, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28.07.2011 m.W.v. 01.09.2011 bzw. 01.01.2012 wurden zahlreiche neue Sachverhalte aufgenommen, die zu einer geänderten Vergütung des eingespeisten Stroms aus Erneurbarer Energie führen.
Herkunftsnachweise gemäß §55 EEG
Der Nachweis, dass der gekaufte Strom tatsächlich aus Erneuerbarer Energie stammt, kann durch den gesetzlichen Herkunftsnachweis im Sinne des §55 EEG erbracht werden. TÜV SÜD prüft mit seinen Umweltgutachtern die Produktion der Erneuerbaren Energie Anlagen und stellt gesetzeskonforme Herkunftsnachweise aus. Bei Direktvermarktung ohne Nutzung der Marktprämie ist ebenfalls künftig der Herkunftsnachweis zu liefern.- Herkunftsnachweis für ins Netz eingespeistes Biogas
Biogasanlagen müssen so ausgelegt, errichtet und betrieben werden, dass eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Nutzung gegeben ist.
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Inwieweit die Anlagen den Anforderungen des EEG Genüge tun, ist häufig umstritten.
Wir bieten daher dem Anlagen- oder Netzbetreiber mit einem Testat / Gutachten an, die Konformität der Anlage mit dem EEG einmalig zu bestätigen. Entsprechendes gilt für den kalenderjährig zu erbringenden Nachweis der erzeugten Strommengen.

