Maschinenrichtlinie

Neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - Sind Sie bereit?

Mit der neuen Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) wurden nicht nur die Anwenderfreundlichkeit und Lesbarkeit gesteigert, sondern auch die Vorgaben für die Sicherheit von Maschinen vereinheitlicht und im Detail weiter verschärft. Neben zahlreicher Änderungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit ist nun die Durchführung einer entwicklungsbegleitenden Risikobeurteilung über den gesamten Lebenszyklus einer Maschine oder Anlage vorgeschrieben.

Die Maschinenrichtlinie gilt für:

Die Anforderungen sind zu prüfen bei:

  • Maschinen
  • Auswechselbare Ausrüstungen
  • Sicherheitsbauteile
  • Lastaufnahmemittel
  • Ketten, Seile und Gurte
  • Abnehmbare Gelenkwellen
  • Unvollständige Maschinen
  • Betrieb von Maschinen und Anlagen
  • Planung / Bau neuer Maschinen und Anlagen
  • Ein- und Verkauf neuer oder gebrauchter Maschinen
  • Modernisierung, Umbau und Erweiterungen

Sind Sie bereit?
  • Haben Sie die Richtlinienanforderungen korrekt ausgelegt?
  • Haben Sie Gewissheit über die sicherheitstechnische Ausführung Ihrer Maschinen und Anlagen?
  • Haben Sie eine Risikobeurteilung durchgeführt?
  • Haben Sie eine Dokumentation über das Risikopotenzial, das tatsächlich anliegende Risiko und den sicherheitstechnischen Stand Ihrer Maschinen und Anlagen?

Mit TÜV SÜD als Partner erhalten Sie eine praxisgerechte Beratung aus einer Hand.

Für alle möglichen Fragestellungen stehen Ihnen die Kompetenz und Erfahrung der gesamten TÜV SÜD Industrie Service zur Verfügung.

  • Unterstützung bei der Auslegung der Richtlinienanforderungen, bei der Konformitätsbewertung und der CE-Kennzeichnung
  • Risikobeurteilung im Sinne der EN ISO 14121-1
  • Systematische und transparente Maßnahmenplanung zur Risikobeherrschung, gemäß technischer, organisatorischer und personenbezogener Maßnahmen
  • Überprüfen des Dokumentationsstandes auf Vollständigkeit
  • Beratung und Bewertung bezüglich der erforderlichen technischen Dokumentation nach Maßgabe der EN 62079
  • Beratung und Prüfung zur technischen Ausführung von Maschinen und Anlagen auf Übereinstimmung mit den sicherheitstechnischen Anforderungen
  • Beurteilen, Verifizieren, Validieren sicherheitsbezogener Teile von Steuerungen nach EN ISO 13849-1, EN ISO 13849-2, EN 62061
  • Abgrenzen von Maschinen in Anlagen zur Feststellung der Verknüpfung
  • Beratung zur Anwendbarkeit und Auslegung von Normen


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