Fachbetriebe nach WHG
TÜV SÜD macht Sie zum WHG-Fachbetrieb
Arbeiten an Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten dürfen nur Fachbetriebe im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ausführen
Arbeiten in diesem Sinne sind: Einbauen, Aufstellen, Instandhalten, Instandsetzen und Reinigen von Anlagen und Anlagenteilen. Auch Betreiber, die ihre Anlagen mit eigenem Personal betreuen, müssen als Fachbetrieb nach WHG qualifiziert sein oder einen entsprechend qualifizierten Fachbetrieb beauftragen.
TÜV SÜD bietet Ihnen:
- Zulassung von Fachbetrieben nach WHG
- Erstmalige und wiederkehrende Prüfung
- Schulung betrieblich verantwortlicher Personen von Fachbetrieben
- Übernahme der Terminverfolgung durch Abschluss des Überwachungsvertrages
Ihre Vorteile: |
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