Ausrüstungsteile
Herstellung von Ausrüstungsteilen mit Sicherheitsfunktion / Betriebsfunktion
Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion, die zum Schutz eines Drucksystems (PS >0,5 bar) bei Überschreitung der zulässigen Grenzen eingebaut werden oder Ausrüstungsteile mit einer Betriebsfunktion (z.B. Unterbrechung, Regelung des Durchflusses), die ein druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen, fallen unter die Europäische Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG, wenn Sie in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden.
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