Betriebssicherheitsverordnung

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sicher umgesetzt

Die BetrSichV regelt die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.

Arbeitsmittel sind:Überwachungsbedürftig sind:
  • Werkzeuge
  • Geräte
  • Maschinen
  • Anlagen

 

Eine Bohrmaschine ist genauso ein Arbeitsmittel wie ein Gabelstapler oder

die prozessgesteuerte Anlage.

  • Dampfkesselanlagen, Druckbehälteranlagen, Füllanlagen, Leitungen unter innerem Überdruck für gefährliche Medien
  • Aufzugsanlagen
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

Anlagen für leicht-, hoch- oder entzündliche Flüssigkeiten:

  • Lageranlagen
  • Füll- und Entleerstellen
  • Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen

Erweitern Sie Ihren unternehmerischen Spielraum.

Für den Arbeitgeber ergibt sich aus der BetrSichV mehr Verantwortung für die Sicherheit des Betriebes. Das erhöht zum einen die unternehmerische Freiheit, verpflichtet aber auch zur konkreten Umsetzung der Verordnung. Gefährdungen müssen bewertet, Anlagen überprüft, Fristen ermittelt und Mitarbeiter geschult werden.

Wir übernehmen ...
  • alle Prüftätigkeiten einer zugelassenen Überwachungsstelle
  • alle Prüftätigkeiten durch befähigte Personen
  • die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter zur befähigten Person
  • die Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitsmitteln
  • die Unterstützung bei der Ermittlung von Prüffristen für Arbeitsmittel
  • Unfall- und Schadensuntersuchungen
  • Prüf- und Terminmanagement
  • die Unterstützung bei der sicherheitstechnischen Bewertung
  • die Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche
  • die Schaffung von Schutzvorkehrungen in Explosionsbereichen
  • die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
  • Inhouse-Schulungen und Workshops zur BetrSichV
  • u.v.m.


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