Betriebssicherheitsverordnung
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sicher umgesetzt
Die BetrSichV regelt die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.
| Arbeitsmittel sind: | Überwachungsbedürftig sind: |
Eine Bohrmaschine ist genauso ein Arbeitsmittel wie ein Gabelstapler oder die prozessgesteuerte Anlage. |
Anlagen für leicht-, hoch- oder entzündliche Flüssigkeiten:
|
Erweitern Sie Ihren unternehmerischen Spielraum.
Für den Arbeitgeber ergibt sich aus der BetrSichV mehr Verantwortung für die Sicherheit des Betriebes. Das erhöht zum einen die unternehmerische Freiheit, verpflichtet aber auch zur konkreten Umsetzung der Verordnung. Gefährdungen müssen bewertet, Anlagen überprüft, Fristen ermittelt und Mitarbeiter geschult werden.
| Wir übernehmen ... |
|



