EndoCheck
Endoskopische Getriebeprüfung bei Kran- und Windkraftanlagen
Gemäß § 23 (4) BGV D8 hat der Unternehmer im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung auch den verbrauchten Anteil der theoretischen Nutzungsdauer von Kranhubwerken zu ermitteln. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der FEM 9.511. Sie ist nach den Angaben des Betreibers durchzuführen. Vermeintlich geringe Änderungen dieser Angaben führen zu erheblichen Ergebnistoleranzen. In vielen Fällen sind die Ergebnisse daher nicht hinreichend genau bzw. nicht nachzuvollziehen.
Nach Ablauf der Nutzungsdauer muss der Betreiber die Anlagen außer Betrieb nehmen oder eine Getriebeinspektion nach den Vorgaben des Herstellers oder eines Sachverständigen veranlassen. Nicht alle Hubwerksgetriebe sind zu diesem berechneten Zeitpunkt jedoch tatsächlich verschlissen. Die Gefahr, ein Getriebe zu demontieren, das sich noch in einem guten Zustand befindet, ist dabei sehr hoch.
Mit der endoskopischen Getriebeuntersuchung kann der Getriebezustand beurteilt und dokumentiert werden, ohne dass dabei das Getriebe demontiert werden muss!
- Zur Inspektion ist lediglich das Öffnen der Handlochdeckel erforderlich.
- Insbesondere inspizieren wir die Wellenlager, die Zähne der Ritzel und die Laufbilder der Zahnflanken.
- Der Verschleißzustand wird, entsprechend unserer technischen Möglichkeiten, im Bild dokumentiert.
- Die Anwendung eines Stethoskops erleichtert anhand möglicher artfremder Geräusche das zielgerichtete visuelle Auffinden von Bauteilschäden.
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