Behindertenaufzüge
Sichere Beförderung gehbehinderter Personen
Bei Behindertenaufzügen im privaten und öffentlichen Bereich handelt es sich um Schräg- oder Senkrechtaufzüge mit einer Plattform, einem Sitz oder einer nicht geschlossenen Kabine. Beträgt die mögliche Absturzhöhe mehr als 3 m, ist der Aufzug anzeige- und prüfpflichtig.
Die Experten von TÜV SÜD beraten Sie zu Vor- und Nachteilen und prüfen Ihre Anlagen!
Ihre Vorteile: Variationsmöglichkeiten beim Einbau in bestehende Gebäude

