Verbinden Sie angenehmes Raumklima mit niedrigen Betriebskosten
Energetische Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen nach §12 EnEV
Der Gesetzgeber stellt immer höhere Anforderungen an Gebäude und deren technische Ausrüstung. Die Energieeinsparverordnung (EnEV)fordert bereits heute die Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen in Bestandsgebäuden. Aber auch im eigenen Interesse sollten Sie als Betreiber, Ihre Anlagen von unabhängigen Sachverständigen regelmäßig begutachten lassen.
Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt führt TÜV SÜD folgende Inspektionen für Sie durch:
Grundlegende Inspektion | Erweiterte Inspektion (aufbauend auf der grundlegenden Inspektion) |
- Vor-Ort-Besichtigung und Detailaufnahme der installierten Anlagentechnik sowie deren Betriebsparameter.
- Fachkundige Bewertung Ihrer Anlagen hinsichtlich Stand der Technik mit der Bescheinigung „Inspektion §12 EnEV durchgeführt“.
Teil dieser Bescheinigung ist eine Liste mit kurz gefassten fachlichen Hinweisen zu energetischen Verbesserungsmaßnahmen an den Lüftungs-/Klimaanlagen und den klimatisierten Räumen.
| - Prüfung der Leistungsdaten von Lüftungs-/ Klimaanlagen anhand vorhandener Messdaten und der Sollwerte.
- Berechnung der Energieeffizienzkennwerte von Lüftungs-/Klimaanlagen sowie deren Komponenten auf Basis eines Berechnungstools.
- Vergleich und Bewertung der installierten Klimatechnik mit der tatsächlichen Nutzung des Gebäudes.
|
Ist die Berechnung der Kennwerte Ihrer Anlage aufgrund fehlender Soll-/Istwerte nicht möglich, ermitteln wir die notwendigen Messwerte.
Handeln Sie jetzt. Sichern Sie sich Vorteile.
Ihre Vorteile: |
- Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.
- Sie senken die Energiekosten und erhalten Aussagen über Optimierungspotenziale.
- Sie sparen Kosten indem Sie Prüfungen kombinieren, z.B. mit der Hygieneinspektion nach VDI 6022.
- Sie beauftragen einen unabhängigen Sachverständigen, der neutral sowie objektiv beurteilt und prüft.
|
.