Qualifikation für Berufskraftfahrer nach BKrFQG
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
Das BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) verpflichtet Berufskraftfahrer von Lkw und Omnibussen zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen. Diese 35 Stunden Fortbildung müssen Omnibus-Fahrer bis 10.09.2013 und Lkw-Fahrer bis 10.09.2014 absolviert haben.
Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer kann in fünf Tagesseminaren mit einer Dauer von mindestens sieben Stunden aufgeteilt werden. Für Unternehmen bietet es sich auch an, ihre Berufskraftfahrer in einem Kompaktseminar (alle Module in einer Woche) weiterzubilden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, alle Berufskraftfahrer eines Unternehmens gemeinsam in speziell konfigurierten Inhouse-Schulungen weiterzubilden. Durch Schulungen an Samstagen können sogar die Ausfallzeiten minimiert werden.
Unternehmen und Berufskraftfahrer halten mit den Schulungen die gesetzlichen Anforderungen ein. Aber nicht nur das: Die Berufskraftfahrer lernen unter anderem, wirtschaftlicher zu fahren, Gefahrensituationen besser zu meistern, Stress zu vermeiden oder schwierige Passagiere souverän zu behandeln.
Denken Sie rechtzeitig an die Weiterbildungen Ihrer Berufskraftfahrer und kommen Sie den gesetzlichen Anforderungen des BKrFQG nach. Die TÜV SÜD Akademie unterstützt Sie gerne:
Erfahrungsbericht aus der Praxis |
Weiterbildung für Lkw-Fahrer nach BKrFQGUns war klar, dass eine frühzeitige Schulung der fünf Module nach BKrFQG sinnvoll ist, sowohl fürs Unternehmen als auch für unsere Mitarbeiter. Wir wollten unseren Fahrern u. a. den richtigen und verantwortungsbewussten Umgang mit den Sozialvorschriften näher bringen. Als Schulungspartner haben wir dafür die TÜV SÜD Akademie gewählt, da uns die Möglichkeit der Inhouse-Schulung sehr wichtig war, speziell auch samstags. Zudem überzeugte uns Qualität und Enthusiasmus der Dozenten. Harald Schwarz, Leitung Transport Schäflein AG in Röthlein |



