Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
Weiterbildung für Berufskraftfahrer nach dem BKrFQG
Das BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) verpflichtet alle Berufskraftfahrer von Lkw und Omnibussen zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen. Diese 35 Stunden Fortbildung müssen Omnibus-Fahrer bis 2013 und Lkw-Fahrer bis 2014 absolviert haben.
Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer kann in fünf Tagesseminaren mit einer Dauer von mindestens sieben Stunden aufgeteilt werden. Für Unternehmen bietet es sich auch an, ihre Berufskraftfahrer in einem Kompaktseminar (alle Module in einer Woche) zu schulen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, alle Berufskraftfahrer eines Unternehmens gemeinsam in speziell konfigurierten Inhouse-Schulungen weiterzubilden. Durch Schulungen an Samstagen können sogar die Ausfallzeiten minimiert werden.
Unternehmen und Berufskraftfahrer halten mit den Schulungen die gesetzlichen Anforderungen ein. Aber nicht nur das: Die Berufskraftfahrer lernen bei der TÜV SÜD Akademie unter anderem, wirtschaftlicher zu fahren, Gefahrensituationen besser zu meistern, Stress zu vermeiden und schwierige Passagiere souverän zu behandeln.
Denken Sie rechtzeitig an die Weiterbildungen Ihrer Berufskraftfahrer und kommen Sie den gesetzlichen Anforderungen des BKrFQG nach. Die TÜV SÜD Akademie unterstützt Sie gerne:
Kundenreferenz
Weiterbildung für Lkw-Fahrer nach BKrFQGUns war klar, dass eine frühzeitige Schulung der fünf Module nach BKrFQG sinnvoll ist, sowohl fürs Unternehmen als auch für unsere Mitarbeiter. Wir wollten unseren Fahrern |
Harald Schwarz, Leitung Transport Schäflein AG in Röthlein |
Weiterbildung für Omnibusfahrer nach BKrFQGFür die Qualifizierung unserer rund 400 Fahrer haben wir uns für die TÜV SÜD Akademie entschieden, da das Gesamtpaket stimmt. Neben den eigentlichen Schulungen waren für uns auch Ausbilderpersönlichkeiten, Räumlichkeiten, Catering, Verwendung eines elektronischen Organisationstools und die Betreuung ausschlaggebend. Martin Christoph, Betriebsleiter |


