Änderungen im neuen BDSG, die Datenschutzbeauftragte kennen und umsetzen müssen

1117005 Das neue Bundesdatenschutzgesetz (2010)


Das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist im Herbst 2009 durch zwei Novellen geändert worden und hat dadurch eine einzigartige, weil sehr umfassende neue Ausrichtung erfahren. Daraus ergeben sich massive Auswirkungen auf die betriebliche Praxis und auf Ihre Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter:
  • Der interne Datenschutzbeauftragte (DSB) genießt künftig echten Kündigungsschutz.
  • Für die Auftragsdatenverarbeitung § 11 gibt es detaillierte Vorgaben, die zwingend eingehalten werden müssen – sonst drohen den verantwortlichen Stellen empfindliche Bußgelder.
  • In diesem Zusammenhang wurden die Befugnisse der Aufsichtsbehörden erweitert und die Bußgeldtatbestände deutlich verschärft.
Die Veränderungen und Neuregelungen des Datenschutzes bringen einen erheblichen Wandel der Rechte, Pflichten – und auch der Verantwortung der Geschäftsführung mit sich. Funktion, Aufgaben und Stellung des/der betrieblichen Datenschutzbeauftragten müssen deshalb neu bzw. umfassender definiert werden.
In unserem Tagesseminar erfahren Sie alles, was Sie im Hinblick auf die BDSG-Novellen für das Geschehen in Ihrem Unternehmen wissen müssen. Wir geben Ihnen konkrete Anleitungen an die Hand, die Ihnen zeigen, welche organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen wann und wie zu ergreifen und umzusetzen sind.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, sich bei der TÜV SÜD Akademie auf den aktuellen Stand des Gesetzes zu bringen!

Inhalte

  • Sämtliche Neuregelungen im BDSG in übersichtlicher Aufbereitung
  • Die gestärkte Rechtsstellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Die Melde- und Informationspflicht gegenüber Behörden und Betroffenen bei Datenschutzpannen
  • Die erweiterten Befugnisse der Aufsichtsbehörden
  • Die Verschärfung der Bußgeldtatbestände
  • Das Listenprivileg und die Einwilligungslösung
  • Zulässigkeit der personalisierten Werbung
  • Neuregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz
  • Stärkung des Grundsatzes der Datenvermeidung
  • Die neuen Regelungen im Arbeitnehmerdatenschutz
  • Die Kennzeichnungspflicht und das Kopplungsverbot
  • Die verschärften Vorgaben für die Auftragsdatenverarbeitung
  • Informationspflichten bei Datenschutzpannen
  • Deutlich mehr Auskunftspflichten gegenüber Betroffenen
  • Inkrafttreten der Regelungen und die Umsetzungsfristen

Teilnehmerkreis

Datenschutzbeauftragte und -verantwortliche, Geschäftsführung, Management, Direktmarketingverantwortliche und alle, die sich über die Neuerungen im Datenschutzrecht informieren wollen.
Weiterführende Informationen Ihr Nutzen

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie

Dauer

1 Tag

Preis

340,00 € Teilnahmegebühr (zzgl. MwSt.)

Referent

Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie
 

  • Sie kennen sämtliche Änderungen im neuen BDSG.
  • Sie sind in der Lage, die von den Änderungen betroffenen Bereiche zu lokalisieren und den Handlungsbedarf in Ihrem Unternehmen festzustellen.
  • Sie leiten die notwendigen Maßnahmen effizient ein und setzen sie vorschriftsgemäß nach dem neuen BDSG um.

Termine, Orte & Ansprechpartner

Zu dieser Veranstaltung sind zur Zeit keine Termine verfügbar.
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Kontakt

Andreas Lindt

T 089 5791-1404

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