Gabelstapler
Modulares Lehrgangskonzept – Gabelstaplerfahrer
Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Personen beauftragen, die
- mindestens 18 Jahre alt sind
- für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind
- und ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Damit Sie später kein Problem haben, bilden wir nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 925 aus. Als Qualifikationsnachweis erhalten Sie einen Fahrerausweis und ein Zertifikat.
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