Elektrofachkraft
Modulares Lehrgangskonzept – Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Mit der Änderung der Handwerksordnung dürfen seit einiger Zeit artfremde Tätigkeiten ausgeführt werden, sofern sie mit der ursprünglichen Tätigkeit in technischem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Nach der UVV BGV A 3 dürfen derartige Arbeiten allerdings nur von Elektrofachkräften wahrgenommen werden. Mit der Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, die wir Ihnen anbieten, dürfen diese Tätigkeiten durch entsprechend geschultes Personal realisiert werden. Sie haben mit dieser Zusatzqualifikation konkrete Wettbewerbsvorteile:
| Ihr Nutzen |
Das Grundmodul (40 Stunden) beinhaltet allgemeine Grundlagen. Daran schließt sich ein fachspezifisches Aufbaumodul (40 Stunden) an, in dem Sie die notwendige fachspezifische Theorie und Praxis für Ihre tägliche Arbeit erhalten. Zur Zeit werden von uns vier unterschiedliche Fachrichtungen angeboten.
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