Abfall
Modulares Lehrgangskonzept – Fachkundenachweis nach KrW-/AbfG
Sowohl die Transportgenehmigungsverordnung als auch die Entsorgungsfachbetriebeverordnung zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz fordern einen Fachkundenachweis für verantwortliche Personen in Abfalleinsammlungs- und Transportbetrieben bzw. in Entsorgungsfachbetrieben. Zudem bestimmt der Gesetzgeber, dass Abfallbeauftragte geschult sein sollen.
Ziel der Lehrgänge ist es, dass Sie in möglichst geringer Zeit und mit vertretbarem Aufwand die gesetzlich geforderten Nachweise erwerben und durch Fortbildungen aufrecht erhalten können. Dabei bekommen Sie nützliche Tipps und Tricks für Ihre betriebliche Praxis durch erfahrene und kompetente Referenten.
| Ihr Nutzen |
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