Zuschüsse in Schleswig-Holstein
Zukunftsprogramm Arbeit
Preisvorteil bis zu 100 % - mehr geht nicht!
Unternehmensentwicklung, Innovationsfähigkeit und Marktpositionierung. Das sind die Schlagworte, um die es geht, wenn Mitarbeiter aus Unternehmen aus Schleswig-Holstein einen Zuschuss zur Weiterbildung erhalten. Dazu hat das Land das Zukunftsprogramm Arbeit ins Leben gerufen, um hier ansässige Unternehmen und Arbeitnehmer aus Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zu unterstützen.
Einen Zuschuss gibt es auf die Teilnahmegebühr und unter bestimmten Voraussetzungen werden auch die Lohnausfallkosten ersetzt.
Wer wird bezuschusst?
Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter/-innen mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsstätte in Schleswig-Holstein können über das Zukunftsprogramm Arbeit des Landes Schleswig-Holstein einen Zuschuss zu ihrer beruflichen Weiterbildung erhalten.Was wird bezuschusst?
Das Zukunftsprogramm Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, die Qualifikation von Beschäftigten in KMU zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Dementsprechend können Arbeitnehmer aus KMU vergünstigt an externen Seminaren und Lehrgängen teilnehmen, die diesem Ziel dienen.Was und wie viel wird erstattet?
Bis zu 100% des Gesamtbetrages der Rechnung über die Seminargebühren können bezuschusst werden, bis zu einer maximalen Höhe von 10 Euro pro Zeitstunde und höchstens 4.000 Euro ipro Seminar und Teilnehmer. Voraussetzung ist aber, dass die Weiterbildung während der regulären Arbeitszeiten stattfindet. Findet sie außerhalb der Arbeitszeit statt, reduziert sich der Zuschuss auf höchstens 45%.Wie erfolgt die Förderung?
Der formgebundene Antrag kann entweder vom Unternehmen oder vom Beschäftigten selbst gestellt werden. Den Antrag nimmt die Investitionsbank Schleswig-Holstein entgegen, die Sie auch gerne zu den Bedingungen berät. Der Antrag umfasst:
- die Beschreibung des Seminars durch die TÜV SÜD Akademie
- ggfs. Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitnehmers für die Weiterbildung und die Bescheinigung der während der Freistellung anfallenden Lohnkosten (wichtig um den vollen Satz des Zuschusses zu erhalten)
- Beischeinigung des Arbeitgebers über die Einbettung der Weiterbildung in ein Personalentwicklungskonzept
- ggfs. die Bescheinigung des Arbeitgebers, dass 55% der Seminargebühren übernommen werden.
Nach der Teilnahme müssen Sie nur noch der Investitionsbank die Höhe und Begleichung der Seminarkosten sowie die Teilnahme selbst belegen, dann erhalten Sie einen Teil der Seminargebühr zurückerstattet.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung. Melden Sie sich einfach bei uns.
Was ist noch zu beachten?
Das Seminar muss mindestens 16 Stunden und darf höchstens 400 Stunden umfassen.
Gerne berät Sie einer unserer Experten zur Weiterbildungsfinanzierung mit öffentlichen Mitteln. Rufen Sie uns einfach an. Die Ansprechpartner finden Sie auf der rechten Seite oder sagen Sie uns hier wie wir Sie erreichen können.
Noch Fragen?
Gerne berät Sie einer unserer Experten zur Weiterbildungsfinanzierung mit öffentlichen Mitteln. Rufen Sie uns einfach an. Die Ansprechpartner finden Sie auf der rechten Seite oder sagen Sie uns hier wie wir Sie erreichen können.
| Wußten Sie schon? | In Kürze | |
Voraussetzung für eine zuschussfähige Weiterbildung ist, dass sie bei einem Weiterbildungsanbieter mit zertifiziertem Qualitätssicherungssystem stattfindet. Die TÜV SÜD Akademie hat als erster überregionale Weiterbildungsanbieter bereits 1993 ein Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 erhalten. | Was: Zuschuss zu den direkten Seminargebühren Für wen: Beschäftigte aus KMU Für was: Berufliche Weiterbildung zur Stärkung der Wettberbsfähigkeit Wieviel: bis zu 100% |
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