Zuschüsse in Sachsen-Anhalt
Qualifizierung von Beschäftigten
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Das Land Sachsen-Anhalt únterstützt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Qualifizierung von Arbeitnehmern aus kleinen und mittleren Unternehmen sowie Selbständigen, die in Sachsen-Anhalt ihren ständigen Wohnsitz und ihre hauptsächliche Arbeitsstätte haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen einen Zuschuss für die Weiterbildung der Belegschaft erhalten.
Wer wird bezuschusst?
Bezuschusst werden Arbeitnehmer, soweit sie über einen unbefristeten Arbeitsvertrag verfügen und angestellte Führungskräfte aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Mitarbeiter/-innen. Ebenso können freiberufliche bzw. selbständige Kleinstunternehmer einen Zuschuss für ihre berufliche Weiterbildung beantragen.
Ob beschäftigt oder selbständig, ausschlaggebend ist, dass die Teilnehmenden ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.
Die Qualifizierung von Beschäftigten aus größeren Unternehmen kann nur dann bezuschusst werden, wenn Neu- und Erweiterungsinvestitionen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze, sowie eine Reihe weiterer innerbetrieblicher Voraussetzungen gegeben sind.
Was wird bezuschusst?
Zuschüsse gibt es für Anpassungsqualifizierungen, zur Erweiterung des beruflichen Wissens oder zur wissenschaftlichen Weiterbildung. Dabei kann sich die Qualifizierung auf
- allgemeine Weiterbildungsthemen, die auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder übertragbar sind oder
- spezifische Weiterbildungsthemen, die nur den gegenwärtigen Arbeitsplatz betreffen und nicht auf dem Arbeitsmarkt verwertbar sind
beziehen.
Was und wie viel wird erstattet?
Jeweils für allgemeine und spezifische Weiterbildungsthemen richtet sich die Zuschusshöchstgrenze nach der Unternehmensgröße. Der Preisnachlass bezieht sich auf die reinen netto Seminargebühren.
Unternehmen < 250 Mitarbeiter
- allgemeine Schulungsinhalte: max. 70%
- spezifische Schulungsinhalte: max. 35%
Unternehmen >250 Mitarbeiter
- allgemeine Schulungsinhalte: max. 50%
- spezifische Schulungsinhalte: max. 25%
Als weitere Begrenzungen gelten 25.000 Euro pro Schulungsteilnehmer und Jahr. Darüber hinaus sollen 800 Qualifizierungsstunden nicht überschritten werden.
Wie erfolgt die Förderung?
Den Antrag nimmt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt entgegen. Die Investitionsbank entscheidet über den Antrag und über die Höhe des jeweiligen Zuschusses.
Wir empfehlen mindestens 8 bis 10 Wochen für die Bearbeitung des Antrages einzurechnen. Es kann u.U. auch sein, dass eine Verwaltungsgebühr erhoben wird. Wir raten daher dazu, vor Antragstellung mit dem Förderservice der Investitionsbank Kontakt aufzunehmen und sich über die Modalitäten des Antragsweges abzustimmen.
Was ist noch zu beachten?
Als weitere Voraussetzung gilt, dass Weiterbildungen nur dann bezuschusst werden, wenn sie mindestens 16 Unterrichtseinheiten (45 Minuten) dauern und die Gesamtausgaben (inkl. Zuschuss) nicht unter 1.000 Euro liegen.
Ein Zuschuss kann nicht gewährt werden, wenn die Schulung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Gerne berät Sie einer unserer Experten zur Weiterbildungsfinanzierung mit öffentlichen Mitteln. Rufen Sie uns einfach an. Die Ansprechpartner finden Sie auf der rechten Seite oder sagen Sie uns hier wie wir Sie erreichen können.
Noch Fragen?
Gerne berät Sie einer unserer Experten zur Weiterbildungsfinanzierung mit öffentlichen Mitteln. Rufen Sie uns einfach an. Die Ansprechpartner finden Sie auf der rechten Seite oder sagen Sie uns hier wie wir Sie erreichen können.
| Wußten Sie schon? | In Kürze | |
| Wenn Sie Mitarbeiter in einer Niederlassung außerhalb Sachsen-Anhalts beschäftigen, kann u.U. auch ein Zuschuss gewährt werden, wenn der jeweilige Mitarbeiter für den Zeitraum der Schulung den Wohnsitz nach Sachsen-Anhalt verlegt. | Was: Zuschuss zur beruflichen Weiterbildung Für wen: Beschäftigte und Selbstständige Für was: Allgemeine und spezifische Qualifizierungsinhalte Wieviel: Bis zu 70% der Seminargebühr |
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