Zuschüsse in Sachsen
Einzelbetriebliches Förderverfahren
Sie möchten sich oder die Mitarbeiter Ihres Betriebes voran bringen oder sich einfach weiterqualifizieren? Sie möchten, dass Ihr Unternehmen besser im Wettbewerb dasteht oder zusätzliche Marktvorteile sichern kann?
Dann unterstützen Sie der Freistaat Sachsen und der Europäische Sozialfonds (ESF) dabei – mit bis zu 80% der Weiterbildungskosten.
Die Möglichkeiten einer vergünstigten Teilnahme stehen Ihnen offen, wenn Sie zu einem Unternehmen gehören, das nicht mehr als 500 Mitarbeiter hat. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Unternehmen, die größer sind, Gelder in Anspruch nehmen. Es ist auch möglich, ausschließlich Mitarbeiter von nur einem Unternehmen zu schulen.
Wer wird bezuschusst?
Von diesen Preisvorteilen profitieren können vorrangig private Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeiter/-innen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen. Im Fokus dieses Förderprogrammes stehen Personengruppen aus
- Abhängig Beschäftigten (inkl. Geschäftsführer)
- Unternehmern und Selbständigen
- Praktikanten, Werkstudenten
- Auszubildenden (in begründeten Fällen)
- Wiedereinsteigern: Arbeitslose oder Personen, die wieder in das Erwerbsleben eintreten wollen (in begründeten Fällen)
Wichtig dabei ist, dass die jeweilige Arbeitsstätte oder der Hauptwohnsitz der jeweiligen Personen in Sachsen liegen muss, um erfolgreich einen Zuschuss zu beantragen.
Was wird bezuschusst?
Der Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen dient die jeweilige zuschussfähige Qualifizierung. Ist dies gegeben, werden Zuschüsse vergeben für:
- allgemeine berufliche Weiterbildungen, die für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln
- Weiterbildungen mit spezifischem Inhalt, der nur oder in erster Linie am gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz verwertbar ist
Was und wie viel wird erstattet?
Je nach Größe des Unternehmens und Art der Weiterbildung unterscheiden sich die jeweiligen prozentualen Höchstsätze, mit denen der Preisnachlass errechnet wird.
Handelt es sich um eine Weiterbildung mit spezifischen Inhalten, die an anderen Arbeitsplätzen eher nicht einsetzbar wären, dann erhalten
- Unternehmen bis 49 Mitarbeiter 45%
- Unternehmen bis 249 Mitarbeiter 35%
- Unternehmen ab 250 Mitarbeiter 25%
auf die direkten Lehrgangskosten.
Bei allgemeinen Weiterbildungen können bis zu folgenden Höchstsätzen Einsparungen bei den Seminargebühren ermöglicht werden.
- Unternehmen bis 49 Mitarbeiter/-innen 80%
- Unternehmen bis 249 Mitarbeiter/-innen 70%
- Unternehmen ab 250 Mitarbeiter/-innen 60%
Wie erfolgt die Förderung?
Sie stellen direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einen Antrag, die Sie auch gerne bei der Antragstellung berät.
Im Anschluss an die Teilnahme ist es erforderlich der Sächsischen Aufbaubank die Verwendung der Mittel darzulegen. Danach erhalten Sie einen Anteil des Rechnungsbetrages zurückerstattet.
Der Antrag sollte mindestens 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn gestellt werden. Wir empfehlen jedoch eher 8 Wochen für die Antragsbewilligung einzuplanen!
Was ist noch zu beachten?
Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter/-innen können nur in begründeten Sonderfällen einen Zuschuss erhalten, z.B. dann wenn die Qualifizierung mit Unternehmensansiedlungen, Unternehmenserweiterungen oder -umstrukturierungen einhergeht.Noch Fragen?
Gerne berät Sie einer unserer Experten zur Weiterbildungsfinanzierung mit öffentlichen Mitteln. Rufen Sie uns einfach an. Die Ansprechpartner finden Sie auf der rechten Seite oder sagen Sie uns hier wie wir Sie erreichen können.
| Wußten Sie schon? | In Kürze | |
Bei Arbeitnehmern die zu einer benachteiligten Zielgruppe im Sinne des Artikels 2g) der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 gehören, erhöht sich der Preisnachlass noch um weitere 10%. Die Zuschusshöchstgrenze von 80% darf jedoch nicht überschritten werden. Gerne berät Sie einer unserer Experten zur Weiterbildungsfinanzierung mit öffentlichen Mitteln. Rufen Sie uns einfach an. Die Ansprechpartner finden Sie auf der rechten Seite oder sagen Sie uns hier wie wir Sie erreichen können. | Was: Anteilige Zuschüsse zu den Seminargebühren Für wen: Beschäftigte, Unternehmer/ Selbständige, Praktikanten/ Werkstudenten Für was: Allgemeine und spezifische Weiterbildungen Wieviel: Bis zu 80% der Lehrgangskosten |
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