Zuschüsse in NRW
Bildungsscheck
Preisvorteile bis zu 50% nutzen!
Sie haben vor, sich oder die Mitarbeiter Ihres Betriebes weiter zu qualifizieren, fortzubilden und zu entwickeln?
Sie haben jetzt die Möglichkeit einen Anteil an einer beruflichen Weiterbildung erstattet zu bekommen. Die Weiterbildung wird dabei vom Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds unterstützt. Dabei ist es ganz gleich, welchen unserer Kurse Sie besuchen.
Wer wird bezuschusst?
Beschäftigte (inkl. Geschäftsführer), Selbständige oder Berufsrückkehrer in Nordrhein-Westfalen, die in den letzten beiden Jahren keine betrieblich veranlasste Weiterbildung besucht haben, können jetzt einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten erhalten. Voraussetzung ist aber, dass
- die bezuschussten Teilnehmer entweder ihren Hauptwohnsitz oder ihren Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen haben und
- das Unternehmen aus dem sie kommen weniger als 250 Mitarbeiter/-innen hat.
Selbständige und Freiberufler können nur dann einen Bildungsscheck erhalten, wenn sie nicht länger als 5 Jahre selbständig sind.
Was wird bezuschusst?
Außer rechtlich vorgegebene Schulungen und reine arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen können Sie jede berufliche Weiterbildung besuchen, die Ihnen solides Fachwissen und übergreifende Kompetenzen bietet.Was und wie viel wird erstattet?
Der Zuschuss wird in Form eines Bildungsschecks ausgegeben. So können Sie einen Preisnachlass von 50% erhalten, jedoch nicht mehr als 500 Euro pro Jahr.Wie erfolgt die Förderung?
Sie haben bei uns einen Kurs gesehen, der Sie interessiert? Nehmen Sie einfach Kontakt zu einer der vielen Beratungsstellen in Ihrer Nähe auf und nehmen Sie eine kostenlose Bildungsberatung in Anspruch. Dort wird Ihnen der Bildungsscheck ausgestellt. Bei der Anmeldung lösen Sie den Bildungsscheck bei uns ein.
Dann steht der vergünstigten Teilnahme nichts mehr im Wege.
Noch Fragen?
Gerne berät Sie einer unserer Experten zur Weiterbildungsfinanzierung mit öffentlichen Mitteln. Rufen Sie uns einfach an. Die Ansprechpartner finden Sie auf der rechten Seite oder sagen Sie uns hier wie wir Sie erreichen können.
| Wußten Sie schon? | In Kürze | |
| Eigentümer und Teilhaber, die im Betrieb mitarbeiten, können in den ersten fünf Jahren nach Unternehmensgründung ebenfalls eine Vergünstigung durch den Bildungsscheck erhalten. | Was: Zuschuss zur beruflichen Weiterbildung Für wen: Beschäftigte, Selbstständige, Berufsrückkehrer Für was: Allgemeine berufliche Weiterbildung Wieviel: bis zu 50% / max. 500 Euro pro Jahr |

