Zuschüsse in Niedersachsen
Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)
Preisvorteil bis 90% für die berufliche Weiterbildung
Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Niedersachsen finanziert sich das Programm IWiN, dass der Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit niedersächsicher kleiner und mittlerer Unternehmen dient.
Profitieren auch Sie jetzt von den großzügigen Zuschussmöglichkeiten, um zukunftsfähiges Know-how für Ihr Unternehmen kostengünstig zu sichern.
Wer wird bezuschusst?
Generell können Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die in Niedersachsen ansässig sind oder hier ein Betriebsstätte unterhalten, einen Zuschuss für die berufliche Weiterbildung erhalten.
Betriebsinhaber/-innen können auch von den Zuschüssen profitieren, wenn ihr Unternehmen nicht mehr als 49 Mitarbeiter/-innen beschäftigt.
Was wird bezuschusst?
Der Zuschuss kann gewährt werden, wenn sich die Weiterbildungsinhalte nicht nur auf betriebsspezifische Themen beziehen. Das heißt, sie müssen überbetrieblich ausgerichtet sein und Qualifikationen vermitteln, die allgemein auf dem Arbeitsmarkt verwertbar sind.
Die bezuschusste Weiterbildung unterstützt den betrieblichen Strukturwandel und damit die Wettbewerbsfähigkeit und bezieht sich auf:
- Berufliche Fachkenntnisse
- methodische Kenntnisse
- Sozialkompetenzen im Beruf.
Was und wie viel wird erstattet?
Der jeweilige Höchstsatz von 2.000 Euro oder 3.000 Euro pro Unternehmen und Jahr richtet sich nach der Region bzw. dem Standort des Unternehmens in Niedersachsen. Im Flyer des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr finden Sie eine Karte um den für Sie geltenden Höchstsatz zu ermittlen.
Generell kommen zwei Szenarien in Frage, wie die Zuschusshöhe zu berechnen ist. Entweder findet die betrieblich veranlasste Weiterbildung während oder außerhalb der regulären Arbeitzeit statt.
- Für Weiterbildung außerhalb der Arbeitszeit werden bis zu 50% bzw. 70% (je nach Region) der Seminargebühr bezuschusst
- Für Weiterbildungen während der Arbeitszeit werden bis zu 90% bezuschusst (Voraussetzung ist, dass Lohn/Gehalt während der Weiterbildung fortgezahlt wird)
- Inhaber können max. 50% auf die Seminargebühr erhalten.
Der Zuschuss ist zudem begrenzt auf 20 Euro pro Teilnehmer und Zeitstunde.
Wie erfolgt die Förderung?
Die Regionale Anlaufstelle (RAS) in Ihrer Nähe nimmt den formgebundenen Antrag entgegen und entscheidet über die Vergabe des Zuschusses und dessen Höhe. Hier erhalten Sie auch Informationen über die Modalitäten der Zuschussvergabe und der Antragstellung.
Gerne beraten auch wir Sie zur Mitfinanzierung und zu den möglichen Themen einer Weiterbildung und lassen Ihnen gerne ein schriftliches Angebot zukommen, das Sie für die Antragstellung benötigen.
Was ist noch zu beachten?
Gerne berät Sie einer unserer Experten zur Weiterbildungsfinanzierung mit öffentlichen Mitteln. Rufen Sie uns einfach an. Die Ansprechpartner finden Sie auf der rechten Seite oder sagen Sie uns hier wie wir Sie erreichen können.Noch Fragen?
Gerne berät Sie einer unserer Experten zur Weiterbildungsfinanzierung mit öffentlichen Mitteln. Rufen Sie uns einfach an. Die Ansprechpartner finden Sie auf der rechten Seite oder sagen Sie uns hier wie wir Sie erreichen können.
| Wußten Sie schon? | In Kürze | |
| Die betriebliche Weiterbildung soll im Regelfall mindestens 30 Zeitstunden dauern. Sie muss aber nicht am Stück besucht werden, sondern kann auch in Module aufgeteilt werden. Letztendlich entscheidet die Regionale Anlaufstelle über die Zuschussfähigkeit im Einzelfall. | Was: Zuschuss zur Weiterbildung Für wen: Beschäftigte und Inhaber Für was: allgemeine berufliche Weiterbildungsthemen Wieviel: bis zu 90% der Seminargebühr |
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