Zuschüsse in Brandenburg
Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen
Preisvorteil von bis zu 70% auf alle Seminare nutzen!
Die Kompetenzentwicklung der Belegschaft sichert Wettbewerbsvorteile für Unternehmen. Das brandenburgische Arbeitsministerium unterstützt daher aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Qualifizierung von Beschäftigten aus Unternehmen mit Sitz in Brandenburg durch einen großzügigen Zuschuss.
Nutzen auch Sie jetzt die Möglichkeiten die Erreichung unternehmischer Entwicklungsziele durch die Weiterbildung der Belegschaft voranzubringen.
Wer wird bezuschusst?
Die Weiterbildung von Beschäftigten aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Mitarbeiter/-innen kann bezuschusst werden. Wichtig ist, dass der Arbeitsplatz bei einem Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Brandenburg ist. Geschäftsführer, die im Unternehmen angestellt sind, können auch in den Genuss eines Zuschusses kommen.
Arbeitnehmer und Geschäftsführer aus Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter/-innen beschäftigen, können einen Zuschuss zur Weiterbildung erhalten, im Rahmen von
- Ansiedlungsvorhaben und der Schaffung von Arbeitsplätzen oder
- Erweiterungsinvestitionen bestehender Unternehmen und der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze oder
- grundlegenden Umstrukturierungen in den Organisationsstrukturen und bei technischen Anlagen von bestehenden Unternehmen, die gefährdete Arbeitsplätze sichern.
Was wird bezuschusst?
Generell kann die allgemeine berufliche Weiterbildung bezuschusst werden, wenn sie betriebliche Qualfizierungsbedarfe deckt und wenn die Inhalte der Schulung weitestgehend auf dem Arbeitsmarkt verwertbar sind, d.h. nicht nur rein arbeitsplatzbezogen sind.
Spezifische arbeitsplatzbezogenen Weiterbildungen sind u.U. auch bezuschussbar, allerdings gelten hier thematische Eingrenzungen. Zuschüsse für Qualifizierungen mit spezifischen Inhalten stehen jedoch nur kleinen und mittleren Unternehmen offen.
Was und wie viel wird erstattet?
Der Zuschuss für die allgemeinen und spezifischen Qualifizierungsinhalte beträgt bis zu 80% der Seminargebühr. Allerdings gelten folgende Höchstgrenzen:
- Für allgemeine Weiterbildungen können bis zu 3.000 Euro pro Jahr und Teilnehmer erstattet werden
- Für spezifische Weiterbildungen können bis zu 10.000 Euro pro Jahr und Unternehmen erstattet werden (gilt nur für kleine und mittlere Unternehmen)
Wie erfolgt die Förderung?
Der Antrag ist mittels Formular zu stellen. Den Antrag nimmt die LASA Brandenburg entgegen.
Die Qualifizierungsbedarfe müssen für den Antrag nachgewiesen werden. Dazu steht Ihnen ein Leitfaden bzw. ein Formular zur Verfügung, das Sie nur noch ausfüllen müssen. Gerne unterstützen wir Sie dazu mit einer kostenlosen Bildungsberatung.
Was ist noch zu beachten?
Anträge sollten mindestens 6 Wochen (aber höchstens 12 Wochen) vor Qualifizierungsbeginn gestellt werden.Noch Fragen?
Gerne berät Sie einer unserer Experten zur Weiterbildungsfinanzierung mit öffentlichen Mitteln. Rufen Sie uns einfach an. Die Ansprechpartner finden Sie auf der rechten Seite oder sagen Sie uns hier wie wir Sie erreichen können.
| Wußten Sie schon? | In Kürze | |
Voraussetzung für eine zuschussfähige Weiterbildung ist, dass sie bei einem Weiterbildungsanbieter mit zertifiziertem Qualitätssicherungssystem stattfindet. Die TÜV SÜD Akademie hat als erster überregionale Weiterbildungsanbieter bereits 1993 ein Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 erhalten. | Was: Zuschuss zur beruflichen Weiterbildung Für wen: Beschäftigte und Geschäftsführer Für was: Allgemeine und spezifische Qualifizierungsthemen Wieviel: bis zu 80% der Seminargebühren |
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