ESF-Zuschüsse in Baden-Württemberg
ESF-Fachkurse in Baden-Württemberg
Liste mit ESF-förderfähigen Kursen für 2012 [ PDF 222 kB ]
Preisvorteile bis zu 50% nutzen!
Ihre betriebliche Weiterbildung wird dabei vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds unterstützt. Unbürokratisch und schnell!
Fachkurse sind Weiterbildungen, die die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Betrieben erhalten und stärken und der Weiterentwicklung des persönlichen Fachwissens dienen. Wählen Sie aus unseren Weiterbildungsangeboten die für Sie passenden Fachkurse aus. Die Plätze sind begrenzt, sichern Sie sich Ihre Teilnahme noch heute!
Wer wird bezuschusst?
Bei der Weiterbildung von Beschäftigten können sich Unternehmen mit Standort in Baden-Württemberg jetzt einen Preisnachlass sichern.
Weitere Zielgruppen sind Unternehmer, Selbständige/Freiberufler, Existenzgründer und Gründungswillige, Wiedereinsteiger (z.B. nach Elternzeit).
Was wird gefördert?
Generell lassen sich Weiterbildungen bezuschussen, wenn sie der
- Anpassung an die technische Entwicklung oder der
- Vermittlung von Themen erfolgreicher Unternehmensführung oder der
- Weiterentwicklung von berufstypischem Fachwissen dienen.
Was wird bezuschusst?
Generell erhalten Unternehmen mit Standort in Baden-Württemberg einen Preisnachlass von 30% auf die Netto-Seminargebühr. Werden Mitarbeiter geschult, die älter als 50 Jahre sind, erhöht sich der Zuschuss sogar auf 50%.
Was und wie viel wird erstattet?
Generell erhalten Unternehmen mit Standort in Baden-Württemberg einen Preisnachlass von 30% auf die Netto-Seminargebühr. Werden Mitarbeiter geschult, die älter als 50 Jahre sind, erhöht sich der Zuschuss sogar auf 50%.
Wie erfolgt die Förderung?
Melden Sie sich einfach bei uns. Wir beraten Sie zu den Bedingungen einer vergünstigten Teilnahme und klären ab, ob Sie zu einer der berechtigten Zielgruppen gehören.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, benötigen wir von Ihnen nur noch eine unterschriebene Selbstauskunft (Antrag), Teilnehmerfragebogen Teil A und B sowie die Einverständniserklärung, dass Sie zu der förderfähigen Zielgruppe gehören. Sie erhalten den Preisnachlass direkt. Die Abrechnung gegenüber dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg übernehmen wir.
Was ist noch zu beachten?
Der Antrag auf einen Zuschuss muss vor Beginn der Schulung bei uns eingereicht werden.
Noch Fragen?
Gerne berät Sie einer unserer Experten zur Weiterbildungsfinanzierung mit öffentlichen Mitteln. Rufen Sie uns einfach an. Die Ansprechpartner finden Sie auf der rechten Seite oder sagen Sie uns hier wie wir Sie erreichen können.
| Wußten Sie schon? | In Kürze | |
Für Teilnehmende aus Baden-Württemberg an unserer Sommerakademie sind Fachkurs-Plätze reserviert. Jetzt auch außerhalb von Baden-Württemberg. | Was: Zuschuss zu den Weiterbildungskosten Für wen: Beschäftigte, Unternehmer, Freiberufler, Gründungswillige, Wiedereinsteiger Für was: Berufliche Weiterbildung Wieviel: generell 30 % / für Teilnehmer ab 50 Jahren bis zu 50% |
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