Gefahrguttag von TÜV SÜD zeigt: Das ändert sich im Transportrecht
Gefahrguttag von TÜV SÜD zeigt: Das ändert sich im Transportrecht
Leipzig. Beim Transportrecht für gefährliche Güter greifen ab 2007 Änderungen, über die Fuhrunternehmen und Speditionen, Gefahrgutbeauftragte und entsprechende Behörden und Verbände Bescheid wissen müssen. Am "11. Leipziger Gefahrguttag" von TÜV SÜD am Dienstag, 13. Dezember, in Leipzig werden die neuen Vorgaben ausführlich besprochen.
Was ändert sich genau an den Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und auf der Schiene (RID)? Und was bedeutet das für die Praxis? Diese Fragen beantwortet beim Gefahrguttag ein Experte des Bundesverkehrsministeriums. Die Veranstaltung, die von TÜV Auto Service und TÜV Akademie in Zusammenarbeit mit der IHK Leipzig ausgerichtet wird, bringt Fachleute rund um das Thema Gefahrguttransport zusammen: Fuhrunternehmen sind ebenso betroffen wie Fahrzeughersteller, Abfallbeauftragte ebenso wie Mitarbeiter in Unternehmen, die gefährliche Güter produzieren, verpacken und zur Beförderung übergeben. Schirmherr der Veranstaltung ist Christoph Habermann, Staatssekretär im sächsischen Wirtschaftsministerium. Er spricht ein Grußwort.
Neben den Neuerungen des Transportrechts werden auch folgende Themen behandelt: Beförderung von Feuerwerkskörpern; Gefahrenabwehr bei Transportunfällen mit gefährlichen Gütern; Ladungssicherung - Erfahrungen aus polizeilichen Gefahrgutkontrollen; Entwicklungstendenzen im Tankfahrzeugbau.
Die Veranstaltung beginnt am Dienstag, 13. Dezember, um 9 Uhr im Hotel "Ramada-Treff" in Leipzig, Schongauer Straße 39. Weitere Informationen und Anmeldung im Internet unter www.tuev-sued.de oder bei: Tilo Scholz, TÜV Akademie GmbH, Tel. 03 41 / 46 53 380 , Tilo.Scholz@tuev-sued.de
Redaktion: Bettina Mayer

