2113002 Staatlich anerkannter Lehrgang zum Störfallbeauftragten - Fachkunde nach § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV (2012)
Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, für die die 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) zutrifft, müssen, so will es das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), einen oder mehrere Störfallbeauftragte bestellen. Der Störfallbeauftragte muss gemäß § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV (Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte) über fachliche Kenntnisse verfügen. Mit diesem staatlich anerkannten Lehrgang erwerben Sie die geforderte Qualifikation. Unsere langjährig erfahrenen Sachverständigen, Rechtsanwälte und Fachdozenten aus der freien Wirtschaft und von Behörden vermitteln Ihnen die staatlich vorgeschriebenen Themen informativ und praxisnah und bereiten Sie so bestens auf Ihre künftigen Aufgaben vor.
Inhalte
- Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere des Immissionsschutzrechts, des Rechts der technischen Sicherheit und des technischen Arbeitsschutzes, des Gefahrstoffrechts sowie des Katastrophenschutzrechts
- Störfall-Verordnung
- Der Störfallbeauftragte (Rechte/Pflichten, Stellung im Betrieb)
- Chemische, physikalische, human- und ökotoxikologische Eigenschaften der Stoffe und Zubereitungen, die in der Anlage bestimmungsgemäß vorhanden sind oder bei einer Störung entstehen können sowie deren mögliche Auswirkungen im Störfall
- Anlagen- und Verfahrenstechnik unter Berücksichtigung des Standes der Sicherheitstechnik
- Verhinderung von Störfällen und Begrenzung der Störfallauswirkungen; Sicherheitsbericht
- Sicherheitskonzept und -managementsystem (SMS)
- Aufstellung von betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
- Information der Öffentlichkeit gemäß § 11 der Störfall-Verordnung
- Beurteilung sicherheitstechnischer Unterlagen und Nachweise zur Errichtung, Betriebsüberwachung, Wartung, Instandhaltung und Betriebsunterbrechung von Anlagen
- Überwachung, Beurteilung und Begrenzung von Emissionen und Immissionen bei Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs
- Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
Teilnehmerkreis
- Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, die Störfallbeauftragte bestellen müssen
- Mitarbeiter von Behörden, Berufsgenossenschaften, IHK
- Immissionsschutz- und Gewässerschutzbeauftragte, Sachverständige, Sicherheitsfachkräfte und -ingenieure
- Mitarbeiter von Umweltschutzorganisationen, Verbänden, Versicherungsgesellschaften
- Mitarbeiter von Ingenieur- und Gefahrstoffbüros, die als externe Beauftragte arbeiten wollen
Hinweis
Voraussetzung für die Fachkunde ist außerdem die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Nr. 1 und 3 oder § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der
5. BImSchV.
Weiterführende Informationen
Abschluss | Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie (Staatlich anerkannter Abschluss) |
Dauer | 4 Tage |
Preis | 1.120,00 € Teilnahmegebühr (zzgl. MwSt.) 90,00 € Lernmittel (zzgl. MwSt.) 1.439,90 € Endpreis inkl. 19 % MwSt. |
Referent | Sachverständige von TÜV SÜD, Fachdozenten aus der Industrie und Rechtsanwälte |
Ihr Nutzen


- Sie erwerben die geforderte Qualifikation eines Störfallbeauftragten nach BImSchG und 5. BImSchV.
- Sie erhalten wertvolle Tipps für die Praxis von unseren Umwelt-Spezialisten.
- Sie helfen mit, einen Störfall in Ihrem Betrieb zu verhindern.
Termine, Orte & Ansprechpartner
|

