2115109 Neuerungen im Gefahrstoffrecht - Die neue GefStoffV, TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen und TRGS 800 Brandschutzmaßnahmen (2012)
Die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist am 01.12.2010 in Kraft getreten. Die Neufassung ist auf Grund der Verordnung EG 1272/2008 (CLP-Verordnung) und der Verordnung EG 1907/2006 (REACH) notwendig geworden.
Das bisherige vierstufige Schutzstufen-Konzept kann aufgrund der CLP-Verordnung nicht mehr aufrecht erhalten werden. Die Zuordnung der Schutzstufe an die Kennzeichnung entfällt.
Grundlage für die Schutzmaßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung. Dabei muss Folgendes berücksichtigt werden:
Gefahrstoff und Tätigkeit begründen die Gefährdung und daraus müssen Maßnahmen festgelegt werden.
Inhalte
Nach der neuen Gefahrstoffverordnung sind die wichtigsten Schutzbestimmungen in den §§ 6 bis 11 und zusätzlich in § 13 enthalten.
Die TRGS 510 regelt die Lagerung von Gefahrstoffen. Die TRGS 514 und TRGS 515 sowie Teile der TRbF 20 wurden integriert.
- Rechtliche Grundlagen
- Aufbau und Inhalt der neuen Gefahrstoffverordnung
- Gegenüberstellung der bisherigen Regelungen (Schutzstufenkonzept) und der neuen Regelung
- Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element
- Brandschutzmaßnahmen (TRGS 800)
- Explosionsschutz
- Lagerung von Gefahrstoffen (TRGS 510)
- Dokumentation (Gefahrstoffverzeichnis)
- Praktische Hinweise
- Unterweisung und Betriebsanweisung
Teilnehmerkreis
- Lagerleiter
- Sicherheitsbeauftragte
- Sicherheitsfachkräfte und -ingenieure
- Verantwortliche Personen
- Industriemeister
- Abfall- und Gewässerschutzbeauftragte
- Vorgesetzte
- Sonstige interessierte Personen
Weiterführende Informationen
Abschluss | Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie |
Dauer | 1 Tag |
Preis | 340,00 € Teilnahmegebühr (zzgl. MwSt.) 404,60 € Endpreis inkl. 19 % MwSt. |
Referent | Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie |
Ihr Nutzen


- Sie kennen die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Gefahrstoffen.
- Sie können die Neuerungen in die Praxis umsetzen.
- Sie wissen welche Änderungen und Anforderungen sich aus der CLP-Verordnung und der REACH-Verordnung ergeben.
Termine, Orte & Ansprechpartner
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