Unfälle mit gefährlichen Stoffen vermeiden
2115104 Sachkundelehrgang nach § 5 ChemVerbotsV - Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (2012)
Wer gewerbsmäßig Stoffe oder Zubereitungen in den Verkehr bringt, die nach der Gefahrstoffverordnung wie folgt gekennzeichnet sind:
- T = giftig
- T+ = sehr giftig
- O = brandfördernd
- F+ = hochentzündlich
- Xn + R 40 oder R 62 oder R 63 oder R 68; gesundheitsschädlich, sofern ein Verdacht auf krebserzeugende (R 40), fortpflanzungsbeeinträchtigende (R 62), fruchtschädigende (R 63) Wirkung besteht oder irreversibler Schaden (R 68) möglich ist,
Unser Sachkundelehrgang informiert Sie praxisorientiert über die Vorschriften der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV), über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen inklusive Biozide und Pflanzenschutzmittel und bereitet Sie so auf die umfassende Prüfung gemäß § 5 ChemVerbotsV vor.
Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhalten Sie die Prüfungsbescheinigung der zuständigen Behörde und weisen damit nach, dass Sie bestens auf Ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet sind.
Inhalte
- Einführung in das Chemikalienrecht und sonstige gefahrstoffrelevante Vorschriften
- Tangierende Rechtsnormen zum Chemikalienrecht
- Physikalische und chemische Eigenschaften von Gefahrstoffen; Toxikologische Eigenschaften wichtiger Stoffe und Stoffgruppen
- Gefahrenabwehr bei der Verwendung von Gefahrstoffen
- Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen
- Wirkungen von Biozid-Produkten und Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt; Haupteinsatzbereich und Wirkungsspektren wichtiger Stoffgruppen der Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel
- Prüfung durch die zuständige Behörde
Teilnehmerkreis
- Betriebsinhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte
- Mitarbeiter von Einzelhandels-, Großhandels-, Industrie- und Gewerbeunternehmen, die in der Beratung, im Verkauf und der Abgabe von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen tätig und verantwortlich sind
Hinweis
Es besteht die Möglichkeit, entweder eine eingeschränkte Sachkundeprüfung ohne Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel oder eine eingeschränkte Sachkundeprüfung nur für Biozid-Produkte abzulegen. In diesem Fall beträgt der Preis 690,00 € Teilnahmegebühr zzgl. MwSt. + 90,00 € Lernmittel zzgl. MwSt. + Prüfungsgebühr der zuständigen Behörde zzgl. MwSt.
Weiterführende Informationen
Abschluss | Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie, Prüfungsbescheinigung der zuständigen Behörde |
Dauer | 3 Tage |
Preis | 820,00 € Teilnahmegebühr (zzgl. MwSt.) 90,00 € Lernmittel (zzgl. MwSt.) 1.082,90 € Endpreis inkl. 19 % MwSt. zzgl. Prüfungsgebühr der zuständigen Behörde |
Referent | Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie |
Ihr Nutzen


- Sie weisen die Sachkunde entsprechend § 5 ChemVerbotsV nach.
- Sie bringen gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse rechtskonform und sicher in den Verkehr.
- Sie schließen Gesundheitsgefährdungen durch Gefahrstoffe aus.
Termine, Orte & Ansprechpartner
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