Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677
Wartung von Feststellanlagen normgerecht durchführen
Zur Vertiefung der gelernten Inhalte steht Ihnen unsere digitale Lernkarte Feststellanlagen 365 Tage zur Verfügung.
- Sie können im Rahmen Ihrer technischen Voraussetzungen die Funktionsfähigkeit der im Brandfall entscheidenden Feststellanlagen gewährleisten.
- Feuer- und Rauchausbreitung werden zuverlässig verhindert.
- Sie erwerben den aktuell geforderten Kompetenznachweis einer Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677.
- Inhalte der DIN EN 14637
- Anforderungen an Feststellanlagen laut DIBt-Bauartgenehmigung
- Verantwortung und Pflichten seitens Bauherrn, Betreiber, Arbeitgeber und Fachkraft für Feststellanlagen
- Instandhaltung nach DIN 14677 Teil 1 und 2
- Funktion und Bestandteile von Feststellanlagen
- Instandhaltung von Feststellanlagen, Schließmitteln und Abschlüssen
- Abschlussprüfung
- Nachweisbare Kenntnisse der Anforderungen an Feuer- und Rauchschutzabschlüsse
- Alternativ besuchen Sie bitte das zweitägige Seminar „Befähigte Person für Brandschutztüren und -tore sowie Fachkraft für Feststellanlagen“ (Seminar-Nr. 4112037).
- Individuelle herstellerspezifische Kenntnisse der Feststellanlagen
- Erfüllung einer der folgenden Voraussetzungen:
- Abschluss mit elektrotechnischem, elektromechanischem, mechanischem oder artverwandtem Bezug oder
- mindestens dreijährige nachgewiesene Berufserfahrung für die betreffenden Tätigkeiten (wenn kein Berufsabschluss auf den Gebieten Elektrotechnik bzw. Tür- und Torbau vorhanden ist), oder
- Geselle/Facharbeiter gemäß DIN 14675 (Phase Instandhaltung)
- Die Norm DIN 14677 Teil 1 und 2 ist im Seminarpreis inbegriffen.
- Für die Wartung von Feststellanlagen, deren Auslösevorrichtung Bestandteil der Feststellanlage und außerdem Bestandteil einer Brandmeldeanlage (BMA) ist (Typ 2) oder deren Auslösevorrichtung Bestandteil der Feststellanlage und außerdem Bestandteil einer BMA ist und mit der Steuerung der Fördertechnik verbunden ist (Typ 4), benötigen Sie zusätzlich die Kompetenz als Instandhalter von Brandmeldeanlagen.
- Sie erhalten einen Weiterbildungspunkt Arbeitsschutz beim VDSI.
- Für Brandschutzbeauftragte kann dieses Seminar als Fortbildung gem. DGUV-I 205-003 bzw. vfdb 12-09/01 mit 8 UE bei Präsenzdurchführung bzw. 4 UE bei Onlinedurchführung angerechnet werden.
- Am Ende dieser Seite finden Sie die Informationen zur Online-Prüfung, die bei Online-Veranstaltungen zum Tragen kommen.
- Befähigte Personen für Brandschutztüren und -tore
- Weitere Personen mit Kenntnissen zu Feuer- und Rauchschutzabschlüssen, die den Kompetenznachweis „Fachkraft für die wiederkehrende Prüfung von Feststellanlagen“ erwerben wollen
- Fachkräfte für Feststellanlagen, die eine Schulung zur Aufrechterhaltung ihrer Kompetenzen benötigen (alle 5 Jahre)