2112116 Fortbildung für verantwortliche Personen gemäß § 6 TgV und § 11 EfbV und für Betriebsbeauftragte für Abfall nach KrW-/AbfG (nach Novellierung KrWG) (2012)
Um Ihrer Aufgabe als Abfallbeauftragter oder als verantwortliche Person in Abfalleinsammlungs- und Transportbetrieben und Entsorgungsfachbetrieben gerecht werden zu können, muss Ihr Fachwissen auf aktuellem Stand sein. Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungslehrgängen wird auch nach § 6 Transportgenehmigungsverordnung (mindestens alle drei Jahre), nach § 11 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (mindestens alle zwei Jahre) sowie nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) – nach Novellierung Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gefordert.
Mit der Teilnahme an diesem staatlich anerkannten zweitägigen Fortbildungslehrgang erfüllen Sie die gesetzlichen Verpflichtungen – und werden kompetent und kompakt über die aktuellen Neuerungen und Trends im Entsorgungsbereich informiert: Sie erfahren die Änderungen im EU- und nationalen Abfallrecht, vertiefen Ihre Kenntnisse zu den Vorschriften beim Umgang mit gefährlichen Abfällen und frischen Ihr Wissen über die gefahrgutrechtlichen Aspekte in der Abfallentsorgung auf. Die Nachweisführung bei gefährlichen Abfällen wird anhand praktischer Beispiele vertieft, und nicht zuletzt werden Problemstellungen aus der Praxis unter die Lupe genommen.
Inhalte
- Neuerungen im nationalen Abfallrecht, insbesondere des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) – nach Novellierung Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Änderungen im internationalen Recht
- Aktuelle Verordnungen im praktischen Vollzug
- Änderungen im Gefahrstoffrecht
- Neuerungen in den Arbeitsschutzregelungen sowie den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
- Gefahrgutrecht mit Hinweisen zu Änderungen
- Trends in der Entsorgungstechnik und Entsorgungswirtschaft, Ausblick auf zukünftige Entwicklungen
- Praxisbeispiele
- Organisation und Durchführung des Arbeitsschutzes im Betrieb
- Kennzeichnung und Lagerung gefährlicher Abfälle
Teilnehmerkreis
- Verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben bzw. Abfalleinsammlungs- und Transportbetrieben
- Betriebsbeauftragte für Abfall
- Personen, die für die Entsorgung, Lagerung oder den Transport von Abfällen verantwortlich sind und bereits Grundkenntnisse haben
Voraussetzung
Fachkunde gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 TgV bzw. § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV und/oder Fachkunde gemäß KrW-/AbfG (nach Novellierung KrWG)
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen | Weitere Lehrgänge und Seminare zu Abfallentsorgung (Download-PDF) |
Abschluss | Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie |
Dauer | 2 Tage |
Preis | 570,00 € Teilnahmegebühr (zzgl. MwSt.) 678,30 € Endpreis inkl. 19 % MwSt. |
Referent | Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie |
Ihr Nutzen


- Sie weisen die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Fortbildung nach.
- Sie kennen die aktuellen Neuerungen und Trends im Entsorgungsbereich.
- Sie erörtern Problemstellungen aus Ihrer Praxis.


