Bildungsprämie
Die Bildungsprämie
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt auch weiterhin individuelle berufliche Weiterbildung für Erwerbstätige
Die Bildungsprämie wird es auch weiterhin geben. Das erfolgreiche Projekt, für das 35 Mio. Euro zur Verfügung stehen, wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung um zwei Jahre verlängert. Angesichts des großen Interesses an der Bildungsprämie wird das Programm, dessen aktuelle Förderphase am 30.11.2011 ausgelaufen ist und das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert wird, weitergeführt.
Mit diesem Programm werden Erwerbstätige unterstützt, die sich weiterbilden möchten. Beschäftigte können 50% (max. 500 Euro) ihrer Weiterbildung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) über einen Prämiengutschein finanzieren lassen.
Auch in der zweiten Förderperiode helfen die knapp 600 Beratungsstellen in ganz Deutschland den Weiterbildungsinteressierten bei der Suche nach der richtigen Weiterbildung.
Wer kann einen Prämiengutschein erhalten?
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Erwerbstätige in Deutschland, die befugt sind in Deutschland zu arbeiten und durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die Beträge von 20.000 € (bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
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Beschäftigte während der Mutterschutzfrist oder in Elternzeit unterhalb der genannten Einkommensgrenzen.
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Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und Selbständige, deren Erwerbseinkommen trotz der Mindestarbeitszeit unter den Regelleistungen der Grundsicherung liegt und die daher zu ihrem Erwerbseinkommen aufstockende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten.
Was ist noch zu beachten?
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Pro Person kann im Rahmen dieser Förderrichtlinie alle zwei Kalenderjahre ein Prämiengutschein ausgestellt werden. Ausschlaggebend ist das Datum des Beratungsprotokolls
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Der Prämiengutschein ist für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten gültig.
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Er darf ausschließlich für die unmittelbaren Prüfungs- oder Veranstaltungsgebühren eingesetzt werden.
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Die Förderkriterien werden in einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle individuell geprüft, der Teilnehmer muss daher vor der Anmeldung eine der bundesweit verteilten Beratungsstelle aufsuchen.
Haben Sie noch Fragen ?
Für weitere Informationen können Sie sich direkt an uns wenden. Wir beraten und unterstützen Sie beim Prozess der Bildungsprämie und erklären Ihnen auf was Sie achten müssen. Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf und sparen Sie Geld mit der Bildungsprämie.
Zusätzliche Informationen zur Bildungsprämie und die Beratungsstellen finden Sie auf www.bildungspraemie.info.
| Ihr Nutzen |
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Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

